Sie interessieren sich für unsere Preisgestaltung?
Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, welche Faktoren eine Rolle bei der Festlegung unserer Preise spielen. Das Wichtigste in Kürze: Der Jugendhof erhält einen Zuschuss für die Erfüllung des gesetzlichen Fortbildungsauftrags. Dieser wird ausschließlich für Fortbildungen verwendet. Darüber hinaus müssen Teilnahmeentgelte, Verpflegungs- und Beherbergungskosten der Deckung der laufenden Kosten (Gehälter, Miete, Energie, usw.) dienen. Im Einzelnen spielen folgende Faktoren bei der Gestaltung der Preise eine Rolle:
Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen des Jugendhofs
Der Jugendhof erfüllt einen großen Teil des gesetzlichen Fortbildungsauftrags des LWL-Landesjugendamt. Dieser Auftrag ist in § 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII zu finden. Dort wird der überörtliche Träger der Jugendhilfe, also das Landesjugendamt, in die Pflicht genommen, Fortbildungen anzubieten. Zur Erfüllung dieser Pflicht erhält der Jugendhof einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 920.000,- Euro (Stand: 2023). Der Zuschuss genügt allerdings nicht, um sämtliche Kosten des Jugendhofs zu decken.
DIe Preise für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Jugendhofs sind so gestaltet, dass sie zur Kostendeckung beitragen. In Ihnen enthalten sind also anteilige Kosten in folgenden Kategorien:
- Miete und Energie
- Gehälter für fest angestelltes Personal (Pädagogische Mitarbeitende sowie anteilig Verwaltung, haustechnischer Dienst und Hausreinigung)
- IT
- Material
- Investitionen
- ggf. Honorare für freiberufliche Dienstleistungen (z. B. externe Referent:innen)
Verpflegungskosten
Die Verpflegungskosten beinhalten Speisen und Getränke für die Dauer des veranstaltungsbezogenen Aufenthalts. Im Preis enthalten sind:
- Kaffee und Tee sowie Softdrinks (Mineralwasser im Speisesaal sowie die im Veranstaltungsraum berteitgestellten Getränke)
- Frühstück für Übernachtungsgäste in der Zeit von 8:00 - 9:00 Uhr
- Mittagessen, in der Regel von 12:30 - 13:15 Uhr
- Kaffeegebäck nachmittags, sofer in der Buchung enthalten
- Abendessen für Übernachtungsgäste in der Zeit von 18:00 - 18:45 Uhr
Der Zuschuss des Jugendhofs wird nicht für die laufenden Verpflegungskosten verwendet. Diese sind so kalkuliert, dass sie die laufenden Kosten der Küche tragen. Dazu zählen:
- Miet- und Energiekosten für Küche und Speisesaal
- Gehälter des Küchenpersonals sowie anteilig der Hausreinigung, des haustechnisches Dienstes, der Rezeption und der Verwaltung
- Einkaufskosten für Lebensmittel
- Nebenkosten (Geschirr, Reinigungsmittel, ...)
Beherbergungskosten
Die laufenden Kosten des Gästehauses müssen vollständig aus den Beherbergungen finanziert werden. Der Zuschuss des Jugendhofs wird nicht für diese Kosten verwendet. In den Übernachtungskosten enthalten sind:
- Miet- und Energiekosten für das Gästehaus
- Anteilige Personalkosten: Hausreinigung, haustechnischer Dienst, Rezeption und Verwaltung
- Kosten für die Reinigung von Bettwäsche, Handtüchern und Matratzen