Bildungsurlaub NRW
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen ist, haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung erfolgen.
Wählen Sie aus unserem Programm das passende Angebot aus:
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, wenn Sie Bildungsurlaubsunterlagen benötigen. Wir lassen Ihnen dann rechtzeitig die Unterlagen zur Einreichung bei Ihrem Arbeitgeber zukommen:
- Anmeldebestätigung
- Programm, aus dem der zeitliche Ablauf ersichtlich ist
- Anerkennung für NRW